Zinsgleitklausel und weitere rechtliche Hinweise

Wir gestalten Ihren Dispozins transparent

Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der bei Vertragsabschluss ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes, der jeweils für das Vorquartal in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Dieser wird in den Berichten der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) unter dem Kürzel SU0316 veröffentlicht. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank jeweils zum Quartals-Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten (Zinsgleitklausel).

Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt: 2,704  (Stand: 05.02.2025)

Gerne beantwortet unser KundenServiceCenter (Tel.: 04941 1703 0) oder Ihr Kundenberater Ihre Fragen zum Dispositionskredit.

Wie setzt sich Ihr Dispozins konkret zusammen?

Kontomodell Referenzzinssatz Aufschlag Sollzins p.a.
VR-Digital, VR-Digital+, VR-Individual, VR-Optimal 2,704 7,95 %
10,654 %

Wie setzt sich Ihr Überziehungszins zusammen?

Kontomodell Referenzzinssatz Aufschlag Überziehungszins p.a.
VR-Digital, VR-Digital+, VR-Individual, VR-Optimal   2,704 7,95 %
10,654 %

Neue Regelungen

Für die Raiffeisen-Volksbank eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisen-Volksbank eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit 

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisen-Volksbank eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisen-Volksbank eG in Anspruch zu nehmen.