- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisen-Volksbank eG und die Menschen darin.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisen-Volksbank eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet. Aktuell ist vorgesehen, dass unsere Generalbevollmächtigte demnächst das Vorstandsteam erweitern wird.
Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstandsstab verfolgt das Ziel der generellen Unterstützung des Vorstandes und somit die Wahrnehmung sämtlicher Aktivitäten der Raiffeisen-Volksbank eG.
Vorstandsstab Aurich
- Maike Bents
- Vorstandsstab/Vorstandsassistenz
- 04941 1703-7005
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Jessica Stock
- Vorstandsreferentin / Pressesprecherin
- 04941 1703-7006
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Vorstandsstab Remels
- Christina Eilers
- Vorstandsreferentin
- 04956 910-7020
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Antke Jütting
- Vorstandsstab/Vorstandsassistenz
- 04956 910-7505
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Julia Röben
- Vorstandsassistenz/Innovationsbanking
- 04956 910-7030
- Schreiben Sie uns
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Frau Maike Garrels-Gembler (Vorsitzende)
Herr Erwin Adams
Frau Ute de Buhr
Herr Carl-Friedrich Freimuth
Herr Jörg-Detlef Gauger
Herr Daniel Hoppmann
Herr Volker Quitmeyer
Herr Adolf Sassen
Herr Michael Trauernicht
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.