Vertreterversammlung der Raiffeisen-Volksbank eG
Sitz: 26603 Aurich
Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter liegt gemäß § 43 a Abs. 6Genossenschaftsgesetz (GenG), § 46 der Satzung und § 10 der Wahlordnung abheute für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme für alle Mitglieder aus.Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der gewählten Vertreter undErsatzvertreter verlangen.
18.04.2026
Raiffeisen-Volksbank eG
Der Vorstand