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Wahl zur Vertreterversammlung

Unsere Mitglieder wählen die neue Vertreterversammlung

Vertreterversammlung der Raiffeisen-Volksbank eG

Sitz: 26603 Aurich

Die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter liegt gemäß § 43 a Abs. 6Genossenschaftsgesetz (GenG), § 46 der Satzung und § 10 der Wahlordnung abheute für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme für alle Mitglieder aus.Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der gewählten Vertreter undErsatzvertreter verlangen.

18.04.2026

Raiffeisen-Volksbank eG
Der Vorstand