Der Gesetzgeber hat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) verabschiedet.
Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher („Panama Papers“) künftig wirksamer erkannt werden können.
Finanzinstitute haben sich demnach ab 2018 gemäß der Abgabenordnung Gewissheit über
- jeden Kontoinhaber und
- jeden anderen Verfügungsberechtigten und
- jeden wirtschaftlich Berechtigten
im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verschaffen.
Bei der Legitimationsprüfung sind (zusätzlich zu den Ausweisdaten) auch
- die Steuer-Identifikationsnummer bei Privatpersonen und
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder, wenn noch nicht vergeben, die Steuernummer bei institutionellen Kunden
einzuholen.
Dies gilt auch für reine Kreditkunden.
Diese zusätzlichen Angaben sind für alle Kontoeröffnungen ab 01.01.2018 verpflichtend. Für die, vor dem 01.01.2018 eröffneten Konten haben Banken Ihre Datenbestände zu überarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).