VR-GenerationenBeratung

Vorsorge ist keine Frage des Alters

Treffen Sie wichtige Entscheidungen, solange Sie noch in Ihren Händen liegen!

Die Generationenberatung der Raiffeisen-Volksbank eG hilft Ihnen dabei, sich für die Herausforderungen in unterschiedlichen Lebensphasen vorzubereiten.

Stellen Sie jetzt die Weichen für eine abgesicherte Zukunft, damit Sie sorgenfrei die Gegenwart genießen können.

Für Sie stehen unsere (TÜV Rheinland-) zertifizierten Generationenberater bereit. Sie bieten Ihnen über alle Generationen hinweg eine umfassende Beratungsleistung, die über den üblichen Rahmen einer Bank hinausgeht und bislang einzigartig in unserer Region ist.

Damit treffen Sie wichtige Entscheidungen, solange Sie noch in Ihren Händen liegen.

Können Sie diese Frage beantworten?

Was würde heute passieren, wenn Sie seit gestern Ihren Willen nicht mehr äußern könnten?

Ihr Nutzen

  • Analyse Ihrer persönlichen Vorsorge (Status Quo der fünf Säulen)
  • Beratung durch zertifizierte VR-GenerationenBerater
  • Ableitung erster Handlungsempfehlungen (bezüglich Vermögen und Vorsorge, evtl. Überleitung auf Netzwerkpartner)
  • Generationenübergreifende Planung
  • Moderation innerhalb der Familie
  • Koordination mit Spezialisten (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater)

Vollmacht/ Betreuungsverfügung

Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann: Vor Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit ist niemand gefeit. Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.

 

Unser Tipp

Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungsverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit.

Sorgerechtsverfügung

Ohne Sorgerechtsverfügung entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind übernimmt, wenn dies die Eltern beispielsweise durch Tod oder Unfall selbst nicht mehr können.

 

Unser Tipp

Auch mit einer Sorgerechtsverfügung prüft das Gericht, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann aber nur von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen. Es empfiehlt sich daher, eine Ersatzperson als Vormund zu bestimmen. Sprechen Sie vor der Erstellung der Sorgerechtsverfügung mit den gewählten Personen über die geplante Sorgerechtsverfügung.

Patientenverfügung

Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht mehr äußern können. Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzenden Maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.

 

Unser Tipp

Der Arzt als Mediziner kennt sich mit der Gesundheit am besten aus. Viele Ärzte sind Ihnen behilflich beim Ausfüllen des Formulars und klären evtl. Fragen.

Pflege/ Elternunterhalt

Zeit der Pflege

Der Finanzbedarf für die Pflegekosten ist enorm. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Eheleuten mindestens ein Pflegefall eintritt, liegt bei über 80 %. Die durchschnittliche Pflegezeit steigt und die eigene Familie ist vielfach auf fremde Hilfe angewiesen. Wer nicht vorsorgt, fällt seinen Kindern finanziell zur Last.

 

Unser Tipp

Ermitteln Sie genau, wie der finanzielle Bedarf innerhalb der Familie aussieht. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass vor allem Frauen die letzte Lebensphase im Pflegeheim verbringen. Sorgen Sie mit entsprechenden Versicherungen vor.

 

Elternunterhalt

Wenn Eltern zum Pflegefall werden, sind Kinder aufgerufen, die Pflege zu leisten oder den finanziellen Aufwand zu stemmen. Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder ihren Eltern ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Sollten Sie also zusammen mit dem Einkommen Ihres Ehepartners auf mehr als 100.000 Euro kommen, verpflichtet das nicht zum Unterhalt für Ihre Eltern – nur Ihr eigenes Einkommen gilt.

Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offen legen. Müssen Sie keinen Unterhalt für Ihre Eltern zahlen oder reicht der gezahlte Unterhalt nicht für die Kosten, bekommen Ihre Eltern Sozialhilfe.

 

Unser Tipp

Im Bedarfsfall sollten Sie sich einen Fachanwalt für Elternunterhalt nehmen.

Testament

Früher haben Eheleute mit dem Testament auf Gegenseitigkeit (Berliner Testament) Vorsorge getroffen, damit der überlebende Ehepartner abgesichert ist. Erbschaftssteuer spielte nur bei wirklich reichen Familien eine Rolle. Durch Gesetzesreformen und geringere Anzahl der Nachkommen bittet der Staat heute schneller zur Kasse.

 

Unser Tipp

Überprüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge bzw. das Testament mit dem wirklichen Willen tatsächlich übereinstimmen. Stichworte: Patchwork-Familien, ungeliebte Kinder, Schwiegerkinder und Kinderlose. Bei Patchwork-Familien werden Pflichtteilsansprüche oft eingeklagt.

Unsere zertifizierten Generationenberater. Hinten (v. l. n. r.): Manfred Dirks, Stephan Henninga, Frank Freese, Matthias Hoffmann-Piela, Jan Bokemeyer, Ingo Radünz. Vorne: Anja Labohm, Angelika Nagel.

Hinweis

Der Service VR-GenerationenBeratung beinhaltet keine isoliert angebotene oder erbrachte Rechtsdienstleistung. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen Ihrer Vermögensnachfolge. Da vorhandene oder nicht vorhandene Regelungen wirtschaftliche Auswirkungen haben können, ist eine zivil- und steuerrechtliche Betrachtung unabdingbar. Zielsetzung ist, unseren Kunden über Netzwerkpartner (Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Pflegedienstleister) alle erforderlichen und gewünschten Leistungen zugänglich zu machen.