Erwerben Sie Edelmetalle als Direktanlage in Form von Goldbarren oder Goldmünzen, fallen Kosten für den An- bzw. Verkauf an. Auch die Lagerung der Metalle zum Beispiel in einem Bankschließfach bzw. Banktresor ist meist mit Kosten verbunden. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Berater an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen und Antworten rund um Edelmetalle
Beim Erwerb von Feingoldbarren und Goldmünzen fällt keine Mehrwertsteuer an. Investieren Sie in Silber, Platin oder Palladium, wird Ihnen beim Kauf die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent berechnet. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von physischen Edelmetallen sind nach einer Haltefrist von einem Jahr abgeltungssteuerfrei.
Eine Unze ist eine nichtmetrische Maßeinheit der Masse. Das Einheitenzeichen ist oz. (von ital. Onza). Man unterscheidet zudem zwischen einer gewöhnlichen Unze und einer Feinunze. Während die gewöhnliche Unze etwa 28,8 Gramm beträgt, wird das Gewicht einer Feinunze mit rund 31,1 Gramm angegeben. Für Edelmetalle wird der Begriff der Feinunze verwendet, wobei sich das Gewicht nur auf den Edelmetallanteil bezieht. Verunreinigungen werden vom Gesamtgewicht abgezogen. Die Preise für Gold, Silber, Platin und Palladium werden in US-Dollar pro Feinunze angegeben.
Differenzbesteuerung bietet die Möglichkeit die Steuerbelastung für den Kauf von Silbermünzen zu reduzieren. Im Gegensatz zur Regelbesteuerung (z.B. Silbermünzen mit 19 % MwSt) wird der volle Mehrwertsteuersatz lediglich auf die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben und nicht auf den kompletten Münzwert. Aufgrund der geringen Händlerspanne ist die Steuerbelastung dadurch deutlich reduziert und Münzen können dementsprechend günstiger angeboten werden.
Bei Edelmetallgewinnen findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung. Bei Veräußerungsgewinnen innerhalb von 12 Monaten fällt hingegen die Spekulationssteuer an. Alle Gewinne aus physischen Edelmetallgeschäften mit einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten sind steuerfrei.