Wieso ist Ihr Personalausweis wichtig?

Geldwäschegesetz

 

Sie interessieren sich für ein Objekt bei unserer RVB Immobilien GmbH?

Dann wird unser Immobilienberater im Laufe der Besichtigung bzw. bei der Vertragsgestaltung nach Ihrem Personalausweis fragen.

Denn nach dem Geldwäschegesetz sind unsere Immobilienberater verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.

Dieser gesetzlichen Vorschrift müssen Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag nachkommen. Des Weiteren muss geprüft werden, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht besteht bei allen Verträgen, die mit dem Makler abgeschlossen werden.

 

Dies sind die Vorschriften des Geldwäschegesetzes im Einzelnen:

 

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder - bei Firmen - durch Einsicht in das Handelsregister
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Hierfür ist es ausreichend, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Handelsregisterauszugs zu erstellen. Diese Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden 
  • Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt
  • Informationen über den Geschäftszweck sind einzuholen
  • Abklärung, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt
  • Die Geschäftsbeziehung und evtl. durchgeführte Transaktionen, (z. B. Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler stets zu überwachen

  

Wenn Sie also nach Ihrem Personalausweis gefragt werden, bedeutet dies lediglich, dass wir uns richtig verhalten und unserer Verpflichtung nachkommen.